Bonn. Als Musterbeispiele des praktizierten Verbraucherschutzes gelten die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen. Damit leistet das Deutsche Kfz-Gewerbe einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben.
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