Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Kfz-Schiedsstellen: Kompetente Schlichtung bringt Vertrauensschutz für Verbraucher

Frankfurt/Bonn. Sie leisten vorbildliche Arbeit im Sinne des Verbraucherschutzes, doch ihre Bekanntheit lässt zu wünschen übrig: So geht es den 130 Kfz-Schiedsstellen in Deutschland. Sie werden tätig bei Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht. Aus Anlass des 40-jährigen Bestehens dieser Initiative des Deutschen Kfz-Gewerbes, des ADAC, der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) und der Prüforganisationen erläuterten Spitzenvertreter der beteiligten Verbände und Institutionen bei einem Pressegespräch auf der Automechanika in Frankfurt die Vorteile und Aufgaben der Schiedsstellen.

Trotz der unbestrittenen Erfolgsgeschichte wissen viele Autofahrerinnen und Autofahrer noch zu wenig über die Kfz-Schiedsstellen. Laut DAT-Report und gemäß ADAC-Umfragen ist 48 Prozent der Befragten die Kfz-Schiedsstelle völlig unbekannt. Bei den 30- bis 49-jährigen Autofahrern kennen sie nur 42 Prozent, und bei den unter 30-Jährigen weiß nur jeder Fünfte (17 Prozent) etwas über den Weg der außergerichtlichen Schlichtung. Knapp 30 Prozent der Gebrauchtwagenkäufer wissen von der Existenz dieser hilfreichen Schiedskommission für Verbraucher.

Jährlich gibt es zirka 12 000 Schiedsverfahren. Davon werden fast 90 Prozent der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden kostenfrei erledigt. Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen Serviceaufträgen, die in den bundesweit 38 300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren verschwindend gering. Lediglich knapp 1 700 Verfahren pro Jahr landen vor einer Schiedsstellen-Kommission.

Diese ist mit Fachleuten besetzt. Geleitet wird sie von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden. Außerdem gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium. Dadurch finden sowohl die Handwerks- als auch Verbraucherinteressen gleichermaßen Berücksichtigung. Nach Angaben eines ZDK-Sprechers sei die ausgewiesene fachliche Kompetenz der Schiedsstellen-Kommission ein entscheidender Grund für die hohe Akzeptanz sowohl bei den Verbrauchern als auch den Kfz-Meisterbetrieben.

Kfz-Schiedsstellen werden übrigens nur dann tätig, wenn Reparatur und Service beziehungsweise Gebrauchtwagenverkauf bei einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung durchgeführt werden – zu erkennen am blau-weißen Meisterschild. Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ist das Meisterschild Ausdruck des Qualitätsversprechens der Kfz-Betriebe. Gleichzeitig gebe es ein Stück zusätzlicher Sicherheit für die Autofahrer, falls es wider Erwarten zu Meinungsverschiedenheiten komme. Wer als Verbraucher mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht einverstanden sei, könne immer noch den Klageweg vor einem ordentlichen Gericht einschlagen. Der Kfz-Betrieb sei jedoch an den Schiedsspruch gebunden, betonte der Sprecher.

 
Letzte Änderung: 14.09.2010
 
 

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40 Jahre Schiedsstellen: Volker Prüfer (DAT), Thomas Burkhardt (ADAC), Robert Rademacher (ZDK) und Bernd Krieger (ECC) (v.l.)
Foto: ProMotor