Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
kfz-schiedsstellen.de - 40 Jahre Kfz-Schiedsstellen
 

Mehr Arbeit für Kfz-Schiedsstellen

15,4 Prozent mehr Anträge – Seit 40 Jahren beispielhaft für praktizierten Verbraucherschutz 

Bonn.
Um 15,4 Prozent auf 13 500 gestiegen ist die Zahl der Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern an die Kfz-Schiedsstellen im vergangenen Jahr. Wie die Schiedsstellen-Bilanz des Deutschen Kfz-Gewerbes für 2009 weiter ergab, konnten fast 88 Prozent und damit 11 870 Anträge bereits im Vorverfahren geregelt werden. Insgesamt 1 660 Verfahren gelangten bundesweit vor eine der 130 Schiedskommissionen. Davon wurden 51,3 Prozent durch einen Vergleich beendet. In 14,6 Prozent der Fälle entschied die Kommission für den Antragsteller, in 18,7 Prozent ging das Verfahren zugunsten der Werkstatt beziehungsweise des Gebrauchtwagenhändlers aus. Die restlichen Verfahren waren zum Ende des Berichtsjahres 2009 noch nicht abgeschlossen gewesen.

Die gegenüber dem Jahr 2008 deutlich gestiegene Zahl der Anträge weise zum einen auf die wachsende Sensibilität der Verbraucher bei Wartungsaufträgen und Gebrauchtwagenkäufen hin. Zum anderen zeige sich, wie wichtig das Kfz-Meisterschild als Markenzeichen für praktizierten Verbraucherschutz sei, so Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes. Denn nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, die am blau-weißen Meisterschild zu erkennen seien, würden sich dem Schiedsverfahren unterwerfen.

Im Verhältnis zu den 67,8 Millionen Reparatur- und Wartungsaufträgen sowie den mehr als 3,6 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen über den automobilen Fachhandel sei die Zahl der Anträge jedoch verschwindend gering: So gab es im Jahr 2009 lediglich in knapp 0,02 Prozent der Fälle Grund zur Beanstandung. Daher bestätige die Kfz-Schiedsstellenbilanz 2009 einmal mehr die hohe Qualität in den Kfz-Meisterbetrieben.

Bezüglich der Wartungs- und Reparaturaufträge gingen 2009 insgesamt 10 870 Anträge bei den Schiedskommissionen ein, im Jahr davor waren es waren es 8 832 Anträge gewesen. Davon gelangten 1 435 Anträge (Vorjahr 1 440) vor die Kommission. Bei 728 Vorgängen (Vorjahr 709) kam es zum Vergleich, und in 213 Fällen (Vorjahr 235) wurde zugunsten des Kunden entschieden. Bei den Beweggründen für die Anträge sei die Rechnungshöhe im Jahr 2009 mit 4 278 Fällen deutlich häufiger beanstandet worden als im Jahr 2008 (2 903). „Unsachgemäße Arbeit“ wurde in 3 636 Fällen bemängelt (Vorjahr 2 774), und um die Durchführung nicht in Auftrag gegebener Arbeiten ging es in 2 871 Fällen (Vorjahr 1 889).

Bei den Gebrauchtwagen-Schiedsstellen gingen im Jahr 2009 insgesamt 2 664 Anträge ein und damit 204 weniger als im Jahr davor (2 868). Als Hauptgrund nannten die Verbraucher laut Koblitz in 1 576 Fällen „technische Mängel" (Vorjahr
1 623). Bei 416 Anträgen (Vorjahr 441) führten die Kunden „Unfallschaden" und in 117 Fällen (Vorjahr 95) eine „falsche Gesamtlaufleistung" an. Der anhaltende Rückgang der Anträge belege bei insgesamt mehr als 3,6 Millionen verkauften gebrauchten Pkw im Jahr 2009 die Qualität der Produkte im automobilen Fachhandel.

Mit den bundesweit zirka 130 Kfz-Schiedsstellen leiste das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe laut Axel Koblitz einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben. Vor vierzig Jahren wurden die ersten Kfz-Schiedsstellen am 12. Mai 1970 in Hamburg und am 1. Juni 1970 in München eingerichtet. Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle habe eine außerordentlich hohe Befriedungsfunktion und entlaste die Justiz in erheblichem Umfang gemäß dem Motto „Vertragen statt klagen“.

Die Schiedsstellen-Kommission ist mit Fachleuten besetzt. Geleitet wird sie von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden. Außerdem gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium. Dadurch finden sowohl die Handwerks- als auch Verbraucherinteressen gleichermaßen Berücksichtigung.