
Die Anrufungsschrift
Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:
- Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften
- Bezeichnung des Fahrzeuges
- Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
- Benennung eventueller Beweismittel (wie Kaufvertrag, Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge oder auch schriftlich erteilte Aufträge).
Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges.
Letzte Änderung: 07.05.2010

