Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Die Anrufungsschrift

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften
  • Bezeichnung des Fahrzeuges
  • Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
  • Benennung eventueller Beweismittel (wie Kaufvertrag, Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge oder auch schriftlich erteilte Aufträge).

    Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges.
 
Letzte Änderung: 07.05.2010