Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Welchen Streit schlichtet die Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Werkstattkunde oder Käufer und den der Innung angeschlossenen Kfz-Betrieben, zum Beispiel über:

  • die Notwendigkeit von Reparaturen
  • die ordnungsgemäße Durchführung von Werkstattleistungen
  • die Angemessenheit von Reparaturen
  • die Angemessenheit von gestellten Rechnungen
  • Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge (mit dem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen) zwischen Käufer und dem Kfz-Betrieb als Händler
  • Streitigkeiten bezüglich Mängeln an Fahrzeugen.


Streitigkeiten über den Kaufpreis von Gebrauchtwagen sind vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!

 
Letzte Änderung: 07.05.2010