
Welchen Streit schlichtet die Schiedsstelle?
Die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Werkstattkunde oder Käufer und den der Innung angeschlossenen Kfz-Betrieben, zum Beispiel über:
- die Notwendigkeit von Reparaturen
- die ordnungsgemäße Durchführung von Werkstattleistungen
- die Angemessenheit von Reparaturen
- die Angemessenheit von gestellten Rechnungen
- Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge (mit dem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen) zwischen Käufer und dem Kfz-Betrieb als Händler
- Streitigkeiten bezüglich Mängeln an Fahrzeugen.
Streitigkeiten über den Kaufpreis von Gebrauchtwagen sind vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!
Letzte Änderung: 07.05.2010

