Organisation der Schiedsstelle:
fachliche und juristische Kompetenz
Die Schiedsstelle hat eine Geschäftsstelle und eine Schiedskommission. Diese Kommission setzt sich je nachdem, ob es sich um Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge oder Streitigkeiten aus Werkstattverträgen handelt, unterschiedich zusammen.
Diese Kommission besteht in Fällen von Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge aus mindestens vier Mitgliedern:
- einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden (unabhängiger Jurist)
- einem Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs
- einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen, der Vertragspartner der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) ist
- einem Vertreter des Kraftfahrzeuggewerbe-Verbandes.
Der Vorstand des jeweiligen Kfz-Gewerbeverbandes kann als weitere Mitglieder berufen:
- einen Vertreter der Versicherungswirtschaft, der Sachverständiger für das Kfz-Wesen sein sollte und einer Versicherungsgesellschaft angehören muss, die selbst Reparaturkosten-Versicherungen anbietet,
- einen Vertreter von Presse, Rundfunk oder Fernsehen.
Die Kommission besteht in Fällen von Streitigkeiten aus Werkstattverträgen (Reparatur) aus:
- einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden (unabhängiger Jurist)
- einem Vertreter des ADAC oder eines anderen Automobilclubs
- einem Kfz-Sachverständigen einer nach § 29 StVZO anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. DEKRA oder TÜV).
- einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen, der Vertragspartner der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) ist.
- einem Vertreter der Kfz-Innung.
In beiden Fällen muss der Vorsitzende der Schiedskommission ein Volljurist, d.h. "zum Richteramt befähigt" sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vorsitzende nur ein Richter sein darf. Vielmehr reicht es aus, wenn die juristische Ausbildung mit dem 2. juristischen Staatsexamen beendet worden ist, bzw. die Befähigung zum Berufsrichter erworben wurde.
Wichtig: Neben materiellrechtlichen Fragestellungen des einzelnen Streitfalls sind auch immer verfahrensrechtliche Gesichtspunkte mit juristischem Hintergrund zu behandeln. Insofern ist es zwingend notwendig, dass der Vorsitz der Schiedskommission durch einen Juristen übernommen wird.