
Gebrauchtwagenkauf: Der Weg zum Fachhandel
Ein guter Gebrauchter kostet mehr als 8.300 Euro. Dafür erwartet der Käufer einen angemessenen Gegenwert. Diesen findet er im Kfz-Meisterbetrieb mit dem Zusatzzeichen „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“. Der Händler garantiert nicht nur den Kauf eines zuverlässigen Autos mit gesetzlicher Leistung im Rahmen der so genannten Sachmängelhaftung, sondern auch die fachmännische Überprüfung und Instandsetzung etwa von Getriebe, Motor, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, Elektronik und Sicherheitssystemen.
Unstimmigkeiten gibt es in besten Partnerschaften. Im Falle unterschiedlicher Meinungen zum Beispiel über Laufleistung oder Anzahl der Vorbesitzer können sich Gebrauchtwagenkäufer kostenlos an eine neutrale Schiedsstelle der Kfz-Innung wenden. Der Schiedsspruch der Autoexperten ist für den Händler, der Mitglied der Innung ist, bindend.
Sich Zeit nehmen ist eine wichtige Voraussetzung für den Gebrauchtwagenkauf. Schon beim ersten Gang ums Auto ist ein kritischer Blick angebracht, insbesondere dann, wenn von privat gekauft wird. Also: Haben die Reifen mehr als 1,6 Millimeter Profil oder sind diese einseitig abgelaufen? Gibt es Beschädigungen oder weicht die Farbe einiger Karosserieteile von der übrigen Lackierung ab? Übrigens: Qualität und Service haben ihren Preis. Das wird jeder Fachhändler bestätigen. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf im Internet oder großen „Wochenend-Märkten“ ist gesunder Menschenverstand gefragt, um nicht auf Tricks unseriöser Anbieter hereinzufallen.
Die Schadstoffklasse des Gebrauchten ist für Vielfahrer ist wichtig. Die Farbe der Plakette soll künftig über die Durchfahrt besonders belasteter Umweltzonen entscheiden. Ohne Plakette droht ein Fahrverbot.
Ohne Probefahrt kein Gebrauchtwagenkauf. Gerade wer das Fahrzeug nicht bei einem Kfz-Innungsbetrieb sondern privat erwirbt, sollte dieses vor Abschluss des Kaufvertrages mehrere Kilometer sowohl in der Stadt als auch auf Landstraßen und Autobahnen fahren. Dabei lässt sich gerade bei höheren Geschwindigkeiten schnell feststellen, ob beispielsweise undefinierbare Geräusche auftreten, das Auto beim Bremsen nach links oder rechts zieht, die elektrischen/elektronischen Funktioneneinwandfrei arbeiten, die Lenkung flattert oder ob irgendwo Öl oder Wasser tropft.
Einen Termin zur Gebrauchtwagenprüfung vereinbart derjenige, der beim Kauf von Privat auf Nummer Sicher gehen will. Denn die Investition für einen Check auf Herz und Nieren zahlt sich aus und schützt vor teuren Überraschungen. Vorsicht ist geboten, wenn ein Verkäufer diese Prüfung verweigert.
Ein gesundes Misstrauen sollten Gebrauchtwagenkäufer beim Kauf via Internet oder Inserat walten und sich nicht von Emotionen leiten lassen: Wurden die vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt? Sind Mängel aus dem Prüfbericht der jüngsten Hauptuntersuchung behoben Wichtig ist auch ein Blick inworden? Hatte das Fahrzeug einen Unfall? die Fahrzeugpapiere, ob Name des Verkäufers und Halters übereinstimmen.
Manipulationen des Tachometers sind seit 2005 strafbar. Wird der Gebrauchte nicht im Fachhandel gekauft, ist bereits bei den geringsten Zweifeln Vorsicht geboten. Hier lohnt sich ein Blick auf Reparaturrechnungen oder ins Serviceheft, wo Wartungsintervalle und Kilometerleistung vermerkt sind. Auch die Zahl der Vorbesitzer kann Rückschlüsse über die tatsächlich gefahrenen Kilometer zulassen.
Experten schätzen, dass Käufer jährlich um rund zwei Milliarden Euro geprellt werden, weil sie aufgrund zurückgedrehter Tachos einen Kaufpreis bezahlen, der über dem tatsächlichen Wert des per Annonce oder über Internet gekauften Fahrzeugs liegt. Deshalb ist bei Angaben wie „Kilometerstand laut Tacho“ oder „Kilometerstand abgelesen“ Skepsis angesagt.
Vertragsklauseln wie „Gekauft wie gesehen” oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung” verkauft, sind mit der neuen Sachmängelhaftung unwirksam. Voraussetzung: Das Auto wird bei einem Händler erworben. Denn seit 2002 ist dieser während des ersten halben Jahres nach Kaufdatum zu einer kostenlosen Nachbesserung von Mängeln gesetzlich verpflichtet. Tritt der Mangel nach Ablauf dieser Zeitspanne auf, muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Zu den Sachmängeln bei Gebrauchten zählt allerdings kein normaler Verschleiß.
Beim Privatkauf eines Gebrauchtfahrzeuges gelten jedoch andere Regeln. Anders als bei Händlern der Kfz-Innungsbetriebe wird in der Regel ein Haftungsausschluss vereinbart. Deshalb vorsichtig bei Vertragsformulierungen wie etwa „wie besichtigt und Probe gefahren“. Um späteren Ärger zu minimieren, sollte deshalb in Kaufverträgen zwischen Privatleuten die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Denn wechselt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ein Fahrzeug den Besitzer, haftet der Verkäufer nur bei nachweisbarer Arglist, also wenn er beispielsweise einen Unfallschaden verschwiegen hat oder wenn er Garantiezusagen gegeben hat.



