Schlichten statt richten

Kfz-Schiedsstellen klären außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben — sachkundig, zeitsparend und kostenlos. 

Podcast

Aufgaben/Erklärvideo

Die Kfz-Schiedsstelle ist eine freiwillige und branchenspezifische Institution der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für den Verbraucherschutz. Es gibt sie seit 1970.

Die Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes ist ein freiwilliger Zusammenschluss nahezu aller deutschen Kfz-Innungen, Kfz-Landesverbände, Kfz-Fabrikatsverbände und des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V..

Kunden können ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf überprüfen lassen und bekommen berechtigte Ansprüche in der Regel schnell erfüllt.

Das Verfahren ist zeitsparend, unbürokratisch und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses.

Nach dem Schiedsspruch steht der Klageweg noch offen. Die Kfz-Betriebe erkennen die Entscheidung der Schiedsstelle in der Regel verbindlich an.

Am Schiedsverfahren nehmen grundsätzlich alle Mitglieder einer Kfz-Innung teil – erkennbar am blau-weißen Meisterschild und einem entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Andernfalls haben Kunden die Möglichkeit, sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes zu wenden. 

An diesen Schildern erkennen Sie die Betriebe, die verbindlich an einem Schiedsverfahren teilnehmen:

Streitschlichtung

  • fachlich kompetent: Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.
  • schnell und unbürokratisch: Die Anrufung der Schiedsstelle ist mit einem Formblatt unkompliziert. Die Wege sind kurz, die Schlichtung ebenso. Meist steht bereits nach ein bis drei Monaten ein Ergebnis. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate.
  • effizient: Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 2 500 Schiedsverfahren landen vor der Schiedskommission. Das Gros wird bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich geklärt.
  • kostengünstig: Für das Schiedsverfahren werden keine Kosten erhoben. Sollten aufwendige Gutachten notwendig sein, wird dies mit den beteiligten Parteien vorab geklärt.
  • offen: Im Gegensatz zur Universalschlichtungsstelle des Bundes können sich beide Parteien, also auch die Firmen, an die Kfz-Schiedsstelle wenden.

Statement ...

... des ZDK

„Die Kfz-Schiedsstellen sind eine freiwillige und branchenspezifische Institution der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für den Verbraucherschutz. Dieses Verfahren hat sich seit mehr als 50 Jahren zu einer Erfolgsgeschichte für Autofahrer, Werkstätten und Gebrauchtwagenhandel gleichermaßen entwickelt. Kunden können ihre Rechte gegenüber Kfz-Innungsbetrieben bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf überprüfen lassen und bekommen berechtigte Ansprüche in der Regel schnell erfüllt.“

Arne Joswig, Präsident, Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) 

... der Partner

„Als Anwalt der Verbraucher ist der ADAC maßgeblich an der Einrichtung der Kfz-Schiedsstellen beteiligt und wirkt seit über 50 Jahren aktiv an deren Arbeit mit. Durch den Einsatz der Schiedsstellen-Kommissionen können die Verbraucher sicher sein, dass sie mit ihrem Anliegen auf fachlich kompetente und praxiserfahrene Experten treffen. Gerade deshalb ist die Institution der Kfz-Schiedsstellen für den Verbraucherschutz in Deutschland wegweisend und auch in Zukunft unverzichtbar.“

Gerhard Hillebrand, ADAC Verkehrspräsident

 

 

„Die Kfz-Schiedsstellen sind ohne Zweifel eine Erfolgsgeschichte. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Bewusstsein der Autofahrerinnen und Autofahrer für diese Art der freiwilligen Schlichtung zu schärfen. Denn laut dem DAT-Report wissen lediglich 43 Prozent der Werkstattkunden, dass es die Kfz-Schiedsstellen gibt, 56 Prozent hingegen kennen sie nicht. Die Schiedskommissionen sind mit Sachverständigen der DAT besetzt, die auf Basis ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung bei der Fahrzeugüberprüfung eine neutrale Analyse der zu regelnden Sachverhalte beisteuern.“

Jens Nietzschmann, DAT-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsleitung

 

„Im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ebnen wir Verbrauchern aus anderen EU-Ländern den Weg zu den Kfz-Schiedsstellen, wenn sie Meinungsverschiedenheiten mit einem Kfz-Betrieb in Deutschland haben. Die gütliche Streitbeilegung ist für Verbraucher schneller, kostengünstiger und insgesamt einfacher. Als Beratungsstelle für Schlichtung in Europa setzen wir uns dafür ein, dass mehr Menschen von dem Angebot und der Expertise der Kfz-Schiedsstellen profitieren können.“

Karolina Wojtal, Co-Leiterin EVZ Deutschland

Konfliktlösungen

Die Schlichter werden aktiv, wenn es um Werkstattleistungen und den Gebrauchtwagenkauf geht.

Häufige Streitpunkte beim Gebrauchtwagenkauf sind technische Mängel am Fahrzeug, Unfallschäden oder Probleme mit dem Kaufvertrag.

In der Werkstatt monieren Kunden in der Regel nicht notwendige oder unsachgemäß ausgeführte Reparaturen, aber auch zu hohe Rechnungen.

Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.

Schiedsverfahren

Werden sich Kunde und Kfz-Betrieb nicht einig, kann einer von beiden die Kfz-Schiedsstelle anrufen. Vorausgesetzt, es besteht ein Vertrag zwischen beiden Parteien.

Damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren, sind Fristen einzuhalten: bei Reparaturaufträgen nach Kenntnis des Streits, in Garantiefällen spätestens acht Tage nach Ablauf der Frist, in allen anderen Fällen spätestens nach 13 Monaten seit Übergabe des Fahrzeugs.

Mit dem Einreichen des Antrags wird die Verjährung der Ansprüche für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt.

Anträge zum Herunterladen:

Schiedsantrag Gebrauchtwagen, Stand September 2021
Schiedsantrag Servicevertäge, Stand September 2021

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Falls der Betrieb keiner Kfz-Innung angeschlossen ist oder die Zuständigkeit der Kfz-Schiedsstellen aus einem anderen Grund nicht gegeben ist, haben die Kunden die Möglichkeit sich an die gesetzlich anerkannte Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V. zu wenden. Sie stellt sicher, dass es immer die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung gibt, wenn keine der branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen weiterhelfen kann.

Alternativ können sich Kunden an die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. wenden. Die staatlich und EU-weit anerkannte allgemeine Schlichtungs- und Mediationsstelle nach dem VSBG/ODR-VO unterstützt Unternehmen und Verbraucher bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.