Schiedsstellen klären außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben — sachkundig, zeitsparend und kostenlos.
Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich nach dem Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses.
Falls der Betrieb keiner Kfz-Innung angeschlossen ist oder die Zuständigkeit der Kfz-Schiedsstellen aus einem anderen Grund nicht gegeben ist, haben die Kunden die Möglichkeit sich an die gesetzlich anerkannte Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung e.V. zu wenden. Sie stellt sicher, dass es immer die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung gibt, wenn keine der branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen weiterhelfen kann.